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   VGH Bayern, 22.02.2007 - 24 CS 07.31   

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VGH Bayern, 22.02.2007 - 24 CS 07.31 (https://dejure.org/2007,40920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2007 - 24 CS 07.31 (https://dejure.org/2007,40920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 24 CS 07.31 (https://dejure.org/2007,40920)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 18 B 613/06

    Beschäftigung Erwerbstätigkeit Arbeitgeber Unternehmer öffentliches Interesse

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 24 CS 07.31
    Das vorgetragene Argument der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in dem Betrieb kennzeichnet somit lediglich ein privates Interesse des Arbeitgebers, aber kein arbeitsmarktpolitisches oder sonstiges öffentliches Interesse (vgl. dazu OVG NRW vom 17.11.2006 InfAuslR 2007, 71).
  • VG Berlin, 25.07.2012 - 35 K 421.11

    Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung

    Jedenfalls die ihm in Aussicht gestellte Vergütung von (lediglich) 2.026,44 Euro brutto spricht entscheidend gegen eine solche Vergleichbarkeit (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VGH 24 CS 07.31 -, Rn. 19; zit. nach juris; VG Berlin, Urteil vom 7. Juni 2010, a.a.O.; VG München, Urteil vom 15. Mai 2007, a.a.O.).

    Daraus folgt, dass diese grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit geltend machen können (VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007, a.a.O., Rn. 20; VG München, Urteil vom 15. November 2007 - VG M 12 K 07.2806 -, Rn. 65; zit. nach juris).

    Dem entspricht die Vorrangprüfung in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit in § 39 AufenthG (VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007, a.a.O.).

    Dazu reicht nicht aus, dass der jeweilige ausländische Arbeitnehmer durch seine Arbeit einem Unternehmen nützt (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007, a.a.O., Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 7. Juni 2010, a.a.O.; VG München, Urteile vom 15. November 2007, a.a.O., und vom 15. Mai 2007, a.a.O., Rn. 56).

    Denn jedenfalls kennzeichnen die vorgetragenen Argumente für sich genommen noch kein öffentliches, insbesondere wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007, a.a.O., Rn. 21; VG Berlin, Urteil vom 7. Juni 2010, a.a.O., Rn. 18; s. auch Stiegeler, in: Hofmann/Hoffmann, a.a.O., wonach punktuelle negative wirtschaftliche Effekte im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung dann relevant sein können, wenn sie sich "in der Summierung auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken").

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass die Fa. K..., ohne den Kläger in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht wäre (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 7. Juni 2010, a.a.O.; VG München, Urteil vom 15. Mai 2007, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 3 B 21.16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken für einen ehemaligen

    Zudem spricht das Bruttoentgelt von 2.000,00 Euro bei einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden dagegen, dass der Kläger in der Konsularabteilung als "Spezialist" im Sinne von § 4 Nr. 1 BeschV eingesetzt wird (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 24 CS 07.31 - juris Rn. 19).

    Anderenfalls würde der Normalfall zum Ausnahmefall, was der Begrenzungsfunktion des Gesetzes widerspräche (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 24 CS 07.31 - juris Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 17. November 2006 - 18 B 613/06 - juris Rn. 5 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 24. August 1994 - 11 S 806/93 - juris Rn. 27).

  • VG Würzburg, 21.12.2012 - W 7 S 12.1006

    Aufenthaltserlaubnis, arbeitsmarktpolitisches Interesse, Ehebestandszeit,

    Nicht jeder ausländische Arbeitnehmer, der durch seine Arbeit einem Unternehmen nützt, erfüllt somit diese Kriterien (BayVGH v. 22.2.07 Az.: 24 CS 07.31 ).

    Auch dass im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers für den Betrieb seines Arbeitgebers von existenzieller Bedeutung sind oder sich seine Tätigkeit arbeitsmarktpolitisch auswirkt oder sonst ein regionales oder wirtschaftliches Interesse an seiner Tätigkeit besteht, wurde nicht ausreichend dargelegt (vgl. hierzu BayVGH v. 22.2.07 Az.: 24 CS 07.31 ; Hailbronner, AuslR, Band 1, § 18 RdNr. 41).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 M 22/10

    Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung als Spezialitätenkoch

    Die in dieser Vorschrift bezeichneten Interessen müssen vielmehr so verstanden werden, dass sie über das Interesse eines einzelnen Betriebs an einem bestimmten Arbeitnehmer hinausgehen (BayVGH, Beschl. v. 22.02.2007 - 24 CS 07.31 -, Juris).
  • VG Berlin, 07.06.2010 - 1 K 84.09

    Visum zur Erwerbstätigkeit und Frage des Spezialisten im Sinne des § 28 BeschV

    Jedenfalls die ihm zugesagte Vergütung von lediglich 1.800 ? netto monatlich spricht entscheidend gegen eine solche Vergleichbarkeit (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 24 CS 07.31 -, juris, Rdnr. 19; VG München, Urteil vom 15. Mai 2007 - M 12 K 07.55 -, juris, Rdnr. 54).
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